Um sowohl der Sozialversicherungs- wie auch der Steuerbehörde gegenüber sauber abrechnen zu können, müssen die MitarbeiterInnen keine direkten Zuwendungen für den persönlichen Unterhalt bekommen. Alle MitarbeiterInnen benötigen einen genügend grossen Spendeneingang auf dem Unterhaltskonto um die laufenden persönlichen Kosten decken zu können.
Die MitarbeiterInnen sind verpflichtet sämtliche (Natural-)Geschenke im Wert von ab CHF 500 pro Person und Jahr offen zu legen und der SMG zeitnah und vollständig zu kommunizieren. Die SMG ist verpflichtet Zusatzeinkünfte bei den Sozialversicherungen zu melden, die gesamten Einkünfte zu versichern und Ende Jahr im Lohnausweis zu deklarieren. Wenn ein Spender euch eine Barspende gibt muss diese Spende bei der SMG einbezahlt werden. Denn nur so erhält der Spender Anfangs Jahr auch eine (meist) steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Zuletzt aktualisiert am 20.07.2023 von SMG MitarbeiterIn.